Baugutachter Cloppenburg

Jan Tensing
Bausachverständiger und Baugutachter
Im Soestetal 449685 Emstek
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Gebäudeenergieberater (Handwerkskammer Oldenburg)
- Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
- Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (TÜV)
- Maurer- und Betonbaumeister


Gerd Holthaus, (B.A.)
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Qualifikation
- B.A. Immobilienwirtschaft und Immobilienmanagement
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Zertifizierter Vergabepraktiker
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Cloppenburg stehen Ihnen:
- Herr Jan Tensing
- Herr Gerd Holthaus, (B.A.)
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Jan Tensing, Herr Gerd Holthaus, (B.A.), können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Cloppenburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Cloppenburg kommen bzw. sich nicht in Cloppenburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Cloppenburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Cloppenburg ist die Kreisstadt und zugleich größte Stadt des nach ihr benannten Landkreises Cloppenburg in Niedersachsen.
Die Herkunft des Namens ist nicht ganz geklärt, er hat aber zwei mögliche Entstehungsursachen:[5]
- Der Name gehört zum mdl. kloppen, was als klopfen, schlagen, prügeln in Bezug auf die Entstehung der mittelalterlichen Trutzburgzu setzen ist.
- Englische Ortsnamen wie Clopton, Clapton oder Clophill stehen zum niederdeutschen Wort clop = Berg, Hügel in Beziehung. Diesbezüglich sind Straßennamen recht aufschlussreich. In der Nähe der St. Andreas-Kirche befindet sich eine Bergstraße. Dieser Bereich gehört aber zu Krapendorf, das erst 1855 Bestandteil von Cloppenburg wurde. Die St. Andreas-Kirche, Cloppenburgs Stadtkirche, an der Grenze zu Krapendorf, ist auf dem höchsten Punkt der Stadt erbaut, zu dem die Krapendorfer Bergstraße hinaufführt.
Der Name Cloppenburg wurde urkundlich erstmals 1297 erwähnt.
Durch das Gebiet der Stadt Cloppenburg führt ein Fernweg, den es bereits in der Bronzezeit gegeben haben soll und der von den Niederlanden über die Ems und die Weser zur Lüneburger Heide führt. Der Abschnitt des Wegs im Bereich der Gemeinde Emstek und der Stadt Cloppenburg wurde nach 1563 von der Bevölkerung Herzog-Erich-Weg genannt. Die Herzog-Erich-Ring genannte Straße bildete bis vor Kurzem die südliche Bebauungsgrenze der Stadt Cloppenburg.
Bundesland: Niedersachen
Landkreis: Cloppenburg
Einwohner: 34.913 je km² 494
Postleitzahl: 49661
Vorwahl: 04471
Nachbargemeinden: Ambühren, Bethen, Emstekerfeld, Galgenmor, Kellerhöhe, Staatsforsten, Stapelfeld, Sternbusch, Schmertheim, Vahren
Kfz-Kennzeichen: CLP
Stadtverwaltung:
Sevelter Straße 8,49661 Cloppenburg
Bürgermeister: Wolfgang Wiese