Sachverständiger Cloppenburg

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Gerd Holthaus, (B.A.) Cloppenburg

Gerd Holthaus, (B.A.)

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • B.A. Immobilienwirtschaft und Immobilienmanagement
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Cloppenburg steht Ihnen Herr Gerd Holthaus, (B.A.) als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Gerd Holthaus, (B.A.) kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Cloppenburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Cloppenburg kommen bzw. sich nicht in Cloppenburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Cloppenburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Cloppenburg ist die Kreisstadt und zugleich größte Stadt des nach ihr benannten Landkreises Cloppenburg in Niedersachsen.

Die Herkunft des Namens ist nicht ganz geklärt, er hat aber zwei mögliche Entstehungsursachen:[5]

  • Der Name gehört zum mdl. kloppen, was als klopfen, schlagen, prügeln in Bezug auf die Entstehung der mittelalterlichen Trutzburgzu setzen ist.
  • Englische Ortsnamen wie Clopton, Clapton oder Clophill stehen zum niederdeutschen Wort clop = Berg, Hügel in Beziehung. Diesbezüglich sind Straßennamen recht aufschlussreich. In der Nähe der St. Andreas-Kirche befindet sich eine Bergstraße. Dieser Bereich gehört aber zu Krapendorf, das erst 1855 Bestandteil von Cloppenburg wurde. Die St. Andreas-Kirche, Cloppenburgs Stadtkirche, an der Grenze zu Krapendorf, ist auf dem höchsten Punkt der Stadt erbaut, zu dem die Krapendorfer Bergstraße hinaufführt.

Der Name Cloppenburg wurde urkundlich erstmals 1297 erwähnt.

Durch das Gebiet der Stadt Cloppenburg führt ein Fernweg, den es bereits in der Bronzezeit gegeben haben soll und der von den Niederlanden über die Ems und die Weser zur Lüneburger Heide führt. Der Abschnitt des Wegs im Bereich der Gemeinde Emstek und der Stadt Cloppenburg wurde nach 1563 von der Bevölkerung Herzog-Erich-Weg genannt. Die Herzog-Erich-Ring genannte Straße bildete bis vor Kurzem die südliche Bebauungsgrenze der Stadt Cloppenburg.

Bundesland: Niedersachen

Landkreis: Cloppenburg

Einwohner: 34.913 je km² 494

Postleitzahl: 49661

Vorwahl: 04471

Nachbargemeinden: Ambühren, Bethen, Emstekerfeld, Galgenmor, Kellerhöhe, Staatsforsten, Stapelfeld, Sternbusch, Schmertheim, Vahren

Kfz-Kennzeichen: CLP

Stadtverwaltung:

Sevelter Straße 8,49661 Cloppenburg

Bürgermeister: Wolfgang Wiese

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